Allgemeine Geschäftsbedingungen der Strobl Austria Gmbh

Allgemeines
Mit der Unterfertigung dieses Auftrages anerkennt der Käufer oder Besteller die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Strobl Austria GmbH. Für alle Geschäftsfälle gelten die nachfolgenden Bedingungen, außer es wird im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.Die hier getroffenen Vereinbarungen verstehen sich für Unternehmer, Händler und Wiederverkäufer sowohl hinsichtlich der Preise als auch der Lieferfrist für die Strobl Austria GmbH vollkommen freibleibend und steht uns bei Unmöglichkeit der Lieferung das Recht zum Rücktritt von der Abmachung zu. Vorliegende Kaufvereinbarung ist für den Käufer rechtsverbindlich. Diese AGB gelten auch fürweitere Geschäfte, ohne dass es in jedem einzelnen Fall einer neuen Vereinbarung bedarf.

Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart und ausgewiesen, netto (exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) ab unserem Standort in Jarolden. Alle angegeben Preise verstehen sich als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig; Irrtümer vorbehalten.

Lieferzeit
Die angegebenen Lieferfristen gelten als unverbindlich. Sie setzen voraus, dass keine Verzögerungen durch die Hersteller- oder Lieferfirma, höhere Gewalt oder andere Fälle, die nicht im Verschulden der Strobl Austria GmbH liegen, eintreten. Bei Verkauf auf Abruf trifft uns keine Verpflichtung zur Lagerhaltung. Anspruch auf Schadenersatz wegen nicht fristgerechter Lieferung ist ausgeschlossen.

Lieferung / Übernahme
Die Lieferung durch die Strobl Austria GmbH ist erfüllt, wenn die Ware dem Kunden oder Transporteur übergeben wird. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Risiko des Käufers. Auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, trägt der Käufer Gefahr und Haftung. Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Falls erforderlich, kann auch in zerlegtem Zustand geliefert werden. Werden „Frei Haus“-Lieferungen vereinbart, gelten diese ausschließlich für Österreich. Sofort bei Übernahme ist die Ware auf Beschädigung und Menge zu prüfen. Beschädigungen oder Fehlmengen sind dem Frächter (Frachtschein) und der Strobl Austria GmbH unverzüglich bekannt zu geben. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

Zahlung
Zahlungen gelten als Schuld befreiend, wenn sie fristgerecht und ohne Spesenabzug bei uns einlangen. Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsfristen tritt Terminverlust ein und es werden ab Verfallstag Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB  berechnet. In begründeten Fällen und bei Sonderanfertigungen kann bereits bei Bestellung eine angemessene Anzahlung oder eine Vorauszahlung des Kaufpreises verlangt werden. Sind Ratenzahlungen vereinbart, dann tritt bei nicht pünktlicher Zahlung zweier Raten Terminverlust ein und der ganze Betrag wird sofort fällig. Der Käufer hat die Pflicht, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten, zu warten  und erforderlich werdende Reparaturen sofort ausführen zu lassen. Auch falls Reklamationen gerechtfertigt sind, berechtigt dies nicht zur Einbehaltung des gesamten, sondern nur zur Einbehaltung eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

Storno / Rücktritt / Rücknahme
Die Stornierung bestellter Ware ist nur nach vorangegangener Rücksprache mit der Strobl Austria GmbH möglich. Die Strobl Austria GmbH ist berechtigt, eine Stornogebühr von 10% des vereinbarten Kaufpreises, mindestens jedoch EUR 100,- (Euro einhundert) zuzüglich Ersatz für Fracht und Nebenkosten zu fordern. Bei Sonder- und Maßanfertigungen sowie Umbauten auf Kundenwunsch beträgt die Stornogebühr 50% des vereinbarten Kaufpreises. Die Rücknahme von Ersatzteilen erfolgt nur nach vorheriger Rücksprache, in unbeschädigtem, unbenutztem Zustand. Es wird dafür eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10% des Warenwertes verrechnet.

Reparaturen
Nur wenn Reparaturen mit Original-Ersatzteilen von der Strobl Austria GmbH durchgeführt werden, übernimmt diese auch die Haftung. Werden auf Kundenwunsch gebrauchte oder Fremdteile eingebaut, wird von der Strobl Austria GmbH keine Haftung übernommen. Gewährleistungs- und Garantiereparaturen sind nur von der Strobl Austria GmbH durchzuführen. Rechnungen von anderen Unternehmen werden von uns nicht anerkannt.

Gewährleistung / Garantie
Es gelten die gesetzlich vorgegebenen Gewährleistungsbedingungen. Ein Gewährleistungsanspruch kann von der Strobl Austria GmbH nur anerkannt werden, wenn er sofort nach Feststellung schriftlich eingebracht wird. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen und bestimmungsgemäßen Verwendung und bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Wartungs- und Serviceintervalle erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Bei Handelsverkäufen gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers.

Fremdprodukte
Ist die Verwendung von Anbaugeräten fremder Marken mit Maschinen/Ladern der Strobl Austria GmbH durch uns nicht genehmigt, erlischt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung und Garantie. Bei der Nutzung von Anbaugeräten der Strobl Austria GmbH mit Maschinen/Ladern von Fremdmarken ist die Genehmigung von uns einzuholen; widrigenfalls erlischt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung und Garantie. In allen diesen Fällen wird für Schäden am Anbaugerät oder Maschine/Lader keine Haftung übernommen.

Sonderanfertigungen
Falls bei/für Sonderanfertigungen im Verlauf der Produktion technische Änderungen notwendig sind, werden diese vom Käufer akzeptiert. Spezielle Kundenwünsche können nur entsprechend Ihrer Machbarkeit umgesetzt werden.

Produkthaftung
Der Käufer ist verpflichtet, alle Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften genaustens zu beachten. Bei Nichtbeachtung erlischt die Haftung der Strobl Austria GmbH gemäß dem Produkthaftungsgesetz.

Eigentumsvorbehalt
Der Käufer darf bis zur vollständigen Bezahlung der Ware dieselbe weder  verkaufen, verpfänden, verschenken oder anderwärtig darüber verfügen. Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum der Strobl Austria GmbH. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers auf seine Kosten abzuholen. 

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort aller aus diesem Kauf entstehenden Rechte und Pflichten ist für beide Teile Jarolden. Alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag unterliegen dem österreichischen Recht. Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht in Waidhofen an der Thaya vereinbart.

Nebenabreden
Nebenabreden, nachträgliche Änderungen des Vertrages, sowie das Kaufobjekt betreffende Zusicherungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.